Art. 33 GG, Gewährleistungspflichten r Länrs öffentli
33ggArt. 33 GG sieht das Prinzip der Bestenauslese aus Grundstein der Vergabe öffentlicher Ämter vor. Diese Regelung kann auch durch Motive vermeintlicherJoin GG33 Academy to learn more - ?via=8Follow Gary on : a reading: