33ggArtikel 33 GG bildet einen der tragenden Pfeiler des deutschen Staatsorganisationsrechts und dient als wichte Grundlage für das VerständnisArt. 33 GG Inhalt I. Die Gleichheitsrechte nach Art. 33 Abs. 1 bis 3 GG 668 1. Die Inländergleichheit, Art. 33 Abs. 1 GG 668 2. Gleicher Zugang zu öffentlichen Ämtern, Art. 33